Im Satz 1a des §21 der StVO ist die Anschnallpflicht für unsere „kleinen“ Fahrgäste geregelt. Auf unserer Seite Recht und Gesetz haben wir den §21 bereits erwähnt. Nun können in einem Taxi nicht sämtliche Kindersitze permanent mitgeführt werden um alle Eventualitäten abdecken zu können. Daher hat der Gesetzgeber Weitsicht walten lassen und die Sicherungspflicht von Kindern im Taxi etwas eingeschränkt. Zusammengefasst lautet die Passage wie folgt:
Abweichend von Satz 1 … ist beim Verkehr mit Taxen … auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist.
Der deutsche Gesetzgeber folgte mit dieser Regelung entsprechenden EU-Richtlinien.
Integrierte Kindersitze
Einige Autohersteller bieten beim Kauf eines Taxis sogenannte „Taxi-Pakete“ an, in denen der integrierte Kindersitz ein wesentlicher Bestandteil ist. Dabei handelt es sich meist um unauffällig in die Rücksitzbank eingelassene Kindersitze, die bei Bedarf mit einem Handgriff hochgeklappt werden können.
Im Handel sind auch Kindersitze erhältlich, die mehrere Klassen umfassen, z.B. die Klassen 2 bis 3 oder 0+ bis 1.
Kindersitz Klassen
Klasse | Gewicht des Kindes | Alter des Kindes |
---|---|---|
Klasse 0 | bis 10 kg | bis ca. 9 Monate |
Klasse 0+ | bis 13 kg | bis ca. 15 Monate |
Klasse 1 | 9 bis 18 kg | von ca. 9 Monate bis ca. 4 Jahre |
Klasse 2 | 15 bis 25 kg | von ca. 3 ½ Jahre bis ca. 7 Jahre |
Klasse 3 | 22 bis 36 kg | von ca. 6 Jahre bis ca. 12 Jahre |