News rund um das Taxigewerbe

Der Sternekoch Kolja Kleeberg und sein Team vom Vau laden die Berliner Taxifahrer/-innen am Donnerstag, den 31.07.2014 von 15:00 bis 18:00 Uhr zu Geflügel-Currywurst und Getränken ein. Treffpunkt ist die Jägerstr. 54-55 in Berlin-Mitte.

Um ein Fahrzeug kostenpflichtig abzuschleppen, welches verbotswidrig auf einem Taxistand abgestellt ist, ist die Einhaltung einer bestimmten Wartezeit nicht notwendig.
Es kann allerdings berücksichtigt werden, ob der Taxenverkehr beeinträchtigt wird oder nicht und daher von einer Abschleppmaßnahme abgesehen werden kann. So hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (BVerwG 3 C 5.13).

Erwähnenswert in diesem Urteil ist die erneute ausdrückliche Feststellung, dass der Taxenverkehr ein Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs ist. Der Verordnungsgeber misst demnach demnach der Nutzbarkeit von Taxiständen eine hohe Bedeutung bei.

Die Nachricht hat sich wie ein Lauffeuer in der Berliner Taxibranche verbreitet: Richard Leipold hat eine einstweilige Verfügung gegen Uber erwirkt. Auch dass diese aus nachvollziehbaren Gründen nicht vollstreckt wird und aller Wahrscheinlichkeit nach Uber dagegen vorgehen wird, ist mittlerweile bekannt. In einem Hauptsacheverfahren wird sich also die Justiz mit dem Thema beschäftigen müssen.
Es ist nicht der erste Gegenwind, den Uber in Europa spürt. In Brüssel hat das Handelsgericht Uber in die Schranken gewiesen. Dort haben sich die politisch Verantwortlichen bis hoch zur Ministerin hinter das Urteil und somit auch hinter das Taxigewerbe gestellt.

Neelie Kroes twitterte empört, dass sie darüber empört sei. Auch postete sie sie im Blog, dass es sich um eine verrückte Gerichtsentscheidung handele und nur dazu diene, dass Taxi-Kartell zu schützen. Nun ist Neelie Kroes nicht irgendwer. Die Dame ist mit ihren 72 Jahren EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, also auch für Kommunikationsnetze und Technologien. Als Politikerin sollte der Dame also die jeweilige Unabhängigkeit der örtlichen Justiz geläufig sein. Bisher wurde sowohl in Brüssel als auch in Berlin nach geltendem Recht geurteilt.

Und diese Gesetze wurden auch nicht erlassen um Kartelle zu schützen oder den Wettbewerb zu verzerren. Sie wurden erlassen um einen einheitlichen Wettbewerb zu ermöglichen, bei dem sich jeder Anbieter und Dienstleister an die gleichen Spielregeln halten muss. Auch Uber. Vermutlich ist das aber derzeit nicht so, sonst hätten unabhängige Richter anders geurteilt.

Man muss sich gelegentlich vor Augen halten, dass es sich hier um Start-Ups mit großen Investoren handelt.

Für die populäre Taxi-App von taxi.eu gibt es ein kostenloses Update. Neben der iOS7 -Unterstützung wurden zahlreiche Verbesserungen implementiert, die die Taxibestellung vereinfachen.

Mehr Informationen und die Links zum Download gibt es auf www.taxi.eu

Die Erhöhung der Taxitarife in Berlin ist beschlossen. Heute wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin die Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr vom 21.01.2014 veröffentlicht.

Diese Verordnung tritt am 14. Tag nach der heutigen Veröffentlichung in Kraft. Somit gilt ab dem 19. Februar 2014 der neue Taxi-Tarif.

Was hat sich geändert? Wie wir bereits berichtet haben, steigt die Einschaltgebühr von 3,20 Euro auf 3,40 Euro und die ersten sieben Kilometer von 1,65 Euro auf 1,79 Euro.

Da sich Berliner Taxen derzeit nicht am Flughafen Berlin-Schönefeld bereithalten dürfen, entfallen ferner die ensprechenden Regelungen sowie die Beschreibung des erweiterten Pflichtfahrbereichs bei der Abfahrt am Flughafen Berlin-Schönefeld.

Der neue Taxi-Tarif steht ab sofort auf unserer Seite „Recht und Gesetz“ zum Download bereit.

www.taxi-in-berlin.de/gesetz/