Eine interessante Reportage zum Thema Share Economy findet sich derzeit in der ZDF Mediathek. Die Redaktion von Zoom hat gut recherchiert und präzise aufgearbeitet, was es mit der „share economy“ auf sich hat. Auch Uber wird beleuchtet.
News rund um das Taxigewerbe
In der heutigen Ausgabe des Gesetz- und Verordnungsblattes wurde der neue Taxitarif veröffentlicht. Die bereits zuvor erwähnten Änderungen werden demnach zum 30. Juni 2015 aktiv. Neben der Erhöhung von Grund- und Kilometerpreis sowie der Tarifstufe für den Kurzstreckenpauschaltarif gibt es eine Vereinfachung bei den Zuschlägen. Neu ist auch, dass die Summe sämtlicher anlässlich einer Fahrt zu erhebender Zuschläge die Höhe von 13,00 Euro nicht übersteigen bzw. nicht berechnet werden darf. Nun wird es im Alltag wohl sehr selten vorkommen, dass man auf mehr als 13,- Euro kommt, aber immerhin hat der Gesetzgeber damit eine Obergrenze gesetzt.
Die „Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr“ steht auf unserer Seite „Recht und Gesetz“ zum Download bereit. Die Abschrift muss im Taxi mitgeführt und auf Verlangen dem Kunden zum Nachlesen vorgelegt werden. Ferner müssen auch die Tarifaufkleber an der hinteren, linken Scheibe erneuert werden. Eine Umprogrammierung der Taxameter ist für die meisten Modelle ab sofort bzw. in den kommenden Tagen vorab möglich.
Der Anfang des Jahres eingeführte Mindestlohn, von dem auch das Taxigewerbe in Berlin betroffen ist, hat den Senat auf seiner heutigen Sitzung dazu veranlasst, den Berliner Taxitarif anzuheben. Sowohl der Grundpreis als auch die Kilometerpreise werden erhöht.
- Grundpreis von bisher 3,40 Euro auf 3,90 Euro
- die ersten 7 Kilometer von bisher 1,79 Euro auf 2,00 Euro
- jeder weitere Kilometer von bisher 1,28 Euro auf 1,50 Euro
Die Wartezeit erhöht sich von 25,- Euro um 5,- Euro auf 30,- Euro. Somit kostet das wartende Taxi statt bisher knapp 0,42 Euro zukünftig 0,50 Euro pro Minute. Nach wie vor beginnt die Wartezeit erst ab der Vollendung einer Minute.
Eine weitere Änderung betrifft die Zuschläge bei der Nutzung von Großraumtaxis. Bisher musste ab der 5. Person ein Zuschlag von 1,50 Euro pro Person gezahlt werden. Zukünftig werden pauschal 5,- erhoben, wenn mehr als vier Personen ein Großraumtaxi nutzen möchten. Bei acht Fahrgästen verringert sich somit der Zuschlag von bisher 6,- Euro um einen Euro.
Der neue Berliner Taxi-Tarif muss erst noch im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden. Erst dann wird auch verbindlich bekannt sein ab wann der neue Taxitarif gültig ist.
Die Monopolkommission hat auf der Bundespressekonferenz ihr Sondergutachten „Wettbewerbspolitik: Herausforderung digitale Märkte“ vorgestellt. Man kann lange auf der Seite der Monopolkommission nach einem Hinweis suchen ob es sich bei dieser Institution um eine Satire-Veranstaltung handelt, man findet nichts. Es scheint also so als ob es sich um ernst gemeinte Empfehlungen handelt. Am heutigen Montag hat die Monopolkommission dem Bundeswirtschaftsministerium eine Auflockerung der bisherigen Regelungen im Taxigewerbe empfohlen. So kann man im Gutachten nachlesen, dass Navigationsgeräte, die heute auch bei Taxis überwiegend anzutreffen sind, den Nachweis umfangreicher Ortskenntnisprüfungen überflüssig machen sollten. Ein Hoch auf die Technik.
Ferner hält das Gutachten auch eine Konzessionsbeschränkung oder die Rückkehrpflicht bei Mietwagen für überflüssig. Man sieht sogar eine umsatzsteuerliche Ungleichbehandlung. Vermutlich haben sich die Verantwortlichen das PBefG zuvor nicht genau genug angeschaut. Eine ganz bezaubernde Passage hält das Gutachten bereit. Dieses muss man einfach wörtlich zitieren:
„Die angesprochenen Beschränkungen wirken in den genannten Fällen zumeist zugunsten lokaler, etablierter Anbieter (z. B. Taxen, Hotels, lokaler Handel bzw. Buchhandel) und behindern die Befriedigung einer zunehmend überregionalen Nachfrage, die letztlich zur Entwicklung der neuartigen Internetanbieter geführt hat. Damit wird auf Dauer auch die Neuentwicklung weiterer innovativer Internetdienste behindert.“
Wie könnte man solch einen Vers frei übersetzen? Der kleine Händler ums Eck soll sich mal nicht so haben und den Kampf David gegen Goliath gefälligst schutzlos antreten. Wenn er dann auf der Strecke bleibt, hat er etwas falsch gemacht. Wer braucht schon den lokalen Einzelhandel wenn man alles bei den großen Konzernen bestellen kann?
„Die Politik ist sich des Problems, dass der Ordnungsrahmen zurzeit an die Marktentwicklung angeglichen werden muss, bewusst.“ heißt es im Gutachten. Da kann man mal sehen wie naiv viele Bürger/-innen bisher scheinbar gewesen sind. Die Annahme, dass sich ein Anbieter auf dem Markt den bestehenden Regeln erst mal anpassen sollte, scheint keine große Rolle mehr zu spielen. Das Gutachten bringt es etwas weiter unten dann auch auf den Punkt:
“ Oft wird in solchen Zusammenhängen reflexhaft die Unterstellung der neuen Wettbewerber unter die bestehende Regulierung gefordert. Die Monopolkommission empfiehlt, die umgekehrte Lösung in Betracht zu ziehen: Die Befreiung der etablierten Unternehmen von der Regulierung…“ Besser hätten es die Konzerne der neuen IT-Welt selber auch nicht formulieren können.
Würde das Bundeswirtschaftsministerium durch einen Minister geführt werden, der einer eher sozial verantwortlichen und arbeitnehmerfreundlichen Partei angehört, müssten diese Empfehlungen eigentlich gleich in der Ablage P landen. So kann man aber vermuten, dass die durch die Kommission vorgetragenen Ideen durchaus auf Gehör stoßen könnten. Beruhigend wenn wenigstens die Ideengeber über gut dotierte Positionen und ein gesichertes Einkommen in auskömmlicher Höhe verfügen. Die Einkommen der Taxifahrer/-innen bewegen sich verglichen dazu eher auf Bodenhöhe. Da löst das neoliberale Posaunen nach dem Motto „Freier Markt, freier Wettbewerb, niedrigere Preise“ eher Kopfschütteln aus. Welche Preise sollen denn heute noch weiter sinken? Im Dienstleistungsbereich sowie im Einzelhandel hat bereits die Einführung des Mindestlohns teilweise für Schwierigkeiten gesorgt. Irgendwann muss doch mit der Selbstausbeutung auch mal Schluss sein.
Zurück zum Taxigewerbe. Was haben sich nur die damaligen Gesetzgeber bei der Schaffung und bisherigen Novellierungen des PBefG und Co. gedacht als sie das Taxi dem öffentlichen Personennahverkehr zuordneten? Vermutlich hat man zur damaligen Zeit noch nicht über die gleiche Genialität und den offenen Weitblick der heutigen politisch Verantwortlichen verfügt. Es entscheidet sich politisch auch so leicht wenn man selbst über einen eigenen Fahrdienst und die passende Limousine verfügt. Wie und zu welchem Preis Dialyse-Patienten und andere chronisch Kranke zur Behandlung befördert werden, ist in der heutigen Zeit scheinbar nicht so wichtig.
Was würde passieren, wenn zum Beispiel die Taxitarife verhandelbar wären? Dann würden zukünftig vermutlich Smartphones auch auf Rezept vom Arzt verordnet werden müssen, damit der Kranke sich per App ein Taxi zum angemessenen Preis ordern kann. Welchen Fahrpreis würden dann zukünftig die Krankenkassen übernehmen wollen? Vermutlich darf der Versicherte mit jedem Taxifahrer vorher einen maximalen Preis auf offener Straße verhandeln bevor ihn dieser zur nötigen Chemo-Therapie oder Dialyse befördert. Und mal ganz ehrlich unter uns: Ein variabler Tarif je nach Angebot und Nachfrage, so wie Uber und Co. es vormachen, hat doch was. Man muss den Kranken und Bedürftigen unserer Gesellschaft auch mal klar machen, dass deren Bedürfnisse deutliche Grenzen haben. Wer am Heiligabend oder Silvester unbedingt zur Strahlentherapie muss, der kann auch mal die Brieftasche weiter öffnen. Und dem Nutzer von Rollstuhl oder Rollator kann man durchaus zumuten auch mal den Bus zu nehmen wenn er sich den in Spitzenzeiten höheren Taxitarif nicht mehr leisten kann. Für besorgte Eltern, deren heranwachsende Kinder zu abendlichen Stunden sicherheitshalber das Taxi nehmen sollen, stehen ebenfalls paradiesische Zeiten bevor. Wo man bis jetzt wusste, was eine Taxifahrt ungefähr kostet, kann dann in Zukunft ohne Ende gefeilscht werden.
Eine weitere Branche würde ebenfalls jubeln dürfen. Zahlreiche Autoren von Reiseführern könnten ihre Bücher umschreiben. Wo bisher ungefähre Fahrpreise vermerkt sind, könnten in Zukunft Passagen wie
„…am Flughafen können Sie mit dem Taxifahrer den Fahrpreis frei verhandeln. So kann eine Fahrt in die City zwischen ca. 20,- und ca. 100,- Euro kosten.“
eingepflegt werden. Ein Architekturwettbewerb, der dem Ladebereich am Flugsteig 6 bis 9 den Flair eines Basars verleiht, sollte parallel ausgeschrieben werden. Dort hocken dann die Fahrer/-innen vor ihrem Smart oder Golf II und pokern mit dem potentiellen Taxikunden um den ein oder anderen Euro. Falls doch mal ein Minister oder Staatssekretär auf Steuerkosten zum Flieger muss, kann man dass sich dort am Taxistand abspielende Elend mit mobilen Sichtschutzwänden abdunkeln. Vielleicht lässt sich auch eine jubelnde Brigade in Hellelfenbein rekrutieren, die dann fröhlich dem Entscheidungsträger zuwinkt. Hatten wir das nicht schon mal?
Für Frohsinn dürften die zahlreichen Taxibestellungen der Gastronomie sorgen, wenn verantwortungsbewusste Bürger/-innen aufgrund des Alkoholkonsums das eigene Auto stehen lassen und sich ein Taxi gönnen. Je nach zugeführter Menge von Spirituosen wird der verantwortungsvolle Chauffeur einen Risikozuschlag erheben müssen. Man weiß ja nie…
Wie wäre es eigentlich mit einem feinen Zuschlag zu Messezeiten? Wenn die Stadt voller Fachbesucher ist, kann sich der Taxilenker doch auch mal einen ordentlichen Aufschlag vorstellen. Dieser „Tarif“ sollte dann zu jeder Messe oder Veranstaltung erhoben werden. Generalprobe könnte dann der Bundespresseball sein. Wenn die politisch Verantwortlichen in diesem Land stundenlang das Tanzbein geschwungen haben und der ein oder andere doch mit dem Taxi nach Hause will, kann er auch mal den doppelten oder dreifachen Fahrpreis bezahlen. Und bitte, nicht wie bisher üblich, den Kontakt zum örtlichen Taxigewerbe suchen und darum bitten, dass ausreichend Taxis bereitstehen. Schön am Straßenstand stehen und winken. Oder halt per App bestellen.
Noch ein kleiner Vorteil sei am Rande angemerkt. Wenn denn alle Taxis mit einem sogenannten „Fiskaltaxameter“ ausgestattet sind, können diese dann auch gleich wieder aussortiert werden. Wozu ein geeichtes Taxameter mit umfangreichen Kontrollmöglichkeiten, wenn jeder Fahrpreis zuvor verhandelt, über eine App berechnet oder von einem Glücksspieler ausgewürfelt wird? Die Finanzämter wird es nicht so freuen und das zuständige Oberhaupt auf Bundesebene wird sich kurzzeitig auch vor Schreck erst mal hinsetzen müssen, aber auch da wird man sicher eine unbürokratische Lösung finden. Wie wäre es, wenn man dann einfach die Umsätze schätzt und jede ordentliche Buchführung über den Haufen wirft? Darin ist ja manch ein Amtsträger bereits geübt.
Persönliches Fazit: Warum halten sich nicht alle, auch die „neuen“ Wettbewerber einfach an alle bestehenden Regeln und Gesetze? Das wäre doch im Interesse einer sozialen Marktwirtschaft. Wenn unsere Politik dem Großkapital nur noch hinterherrennt kann das langfristig nur in die Hose gehen. Dann ist es vorbei mit der „schönen, neuen Welt“.
Vor vier Tagen ist die Annahmepflicht für Kreditkarten (und Debitkarten) in Berliner Taxis in Kraft getreten. Nun soll durch eine Berliner Taxifahrerin am Verwaltungsgericht Berlin ein Eilantrag gegen die entsprechende Änderungsverordnung eingereicht worden sein. Als Begründung sollen „unzumutbare“ Anschaffungskosten für die notwendigen Abrechnungssysteme angeführt worden sein. Die Änderungsverordnung war am 13.01.2015 beschlossen und vorgestellt worden. Enthalten ist ein Passus, der eine dreimonatige Frist für das Inkrafttreten beinhaltet. Anfang Februar 2015 wurde diese im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht. Entsprechende Abrechnungssysteme sind in allen Preisklassen verfügbar, so dass man gespannt sein darf, ob das Verwaltungsgericht dieser Argumentation folgen wird.
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