Landgericht Frankfurt untersagt mytaxi-Preisnachlass
Das Landgericht Frankfurt a.M. hat heute ein Urteil verkündet, dass es mytaxi verbietet, einen Preisnachlass mittels Gutschrift/Gutschein auf Fahrpreise zu geben, wenn die Taxifahrt innerhalb des „Geltungsbereichs der amtlich festgesetzten Tarife“ durchgeführt wird (Az. 3″06 O 72/15). Das LG Frankfurt sieht darin eine „unlautere geschäftliche Handlung“ im Sinne des UWG und PBefG. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und kann durch Berufung angefochten werden.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!