Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht
Vor vier Tagen ist die Annahmepflicht für Kreditkarten (und Debitkarten) in Berliner Taxis in Kraft getreten. Nun soll durch eine Berliner Taxifahrerin am Verwaltungsgericht Berlin ein Eilantrag gegen die entsprechende Änderungsverordnung eingereicht worden sein. Als Begründung sollen „unzumutbare“ Anschaffungskosten für die notwendigen Abrechnungssysteme angeführt worden sein. Die Änderungsverordnung war am 13.01.2015 beschlossen und vorgestellt worden. Enthalten ist ein Passus, der eine dreimonatige Frist für das Inkrafttreten beinhaltet. Anfang Februar 2015 wurde diese im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht. Entsprechende Abrechnungssysteme sind in allen Preisklassen verfügbar, so dass man gespannt sein darf, ob das Verwaltungsgericht dieser Argumentation folgen wird.