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Zum 01.10.2019 tritt der neue Berliner Taxitarif in Kraft. Der Grundpreis von 3,90 Euro bleibt unverändert. Die Kilometerpreise steigen von bisher 2,00 Euro auf 2,30 Euro für die ersten sieben Kilometer. Jeder weitere Kilometer kostet künftig 1,65 Euro statt bisher 1,50 Euro. Die Wartezeit erhöht sich um 3,00 Euro auf 33,00 Euro pro Stunde (0,55 Euro pro Minute). Der Zuschlag für sperrige Gepäckstücke von 1,00 Euro pro Gepäckstück entfällt. Stattdessen können nun pauschal 5,00 Euro erhoben werden, wenn für die Beförderung eines Gegenstandes ein Großraumtaxi notwendig wird.

Ende Oktober wurde vom Senat beschlossen, den Zuschlag für die Zahlung mit Debit- oder Kreditkarte im Taxi auch per Verordnung abzuschaffen. Nun wurde die entsprechende Änderungsverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht. Diese Verordnung tritt am 14. Tag ab Verkündung in Kraft. Dabei wurde der Buchstabe b) des § 5 von „bei bargeldloser Zahlung“ auf „bei Zahlung unter Inanspruchnahme des Gutschein- oder Rechnungssystems der Taxizentralen“ geändert. Bei Coupons etc. muss der bisherige Zuschlag von 1,50 Euro also weiterhin berechnet werden. Alle anderen Formen der bargeldlosen Zahlung sind in zwei Wochen zuschlagsfrei. Auf der  Seite „Recht und Gesetz“ steht der Verordnungstext zum Download und Ausdrucken zur Verfügung.

Ab heute gilt der neue Taxi-Tarif in Berlin. Eine Übersicht der neuen Grundgebühr, Kilometerpreise und Zuschläge finden Sie auf unserer Seite „Taxi-Tarif„. Unser Fahrpreis-Rechner ist ebenfalls aktualisiert worden.

In der heutigen Ausgabe des Gesetz- und Verordnungsblattes wurde der neue Taxitarif veröffentlicht. Die bereits zuvor erwähnten Änderungen werden demnach zum 30. Juni 2015 aktiv. Neben der Erhöhung von Grund- und Kilometerpreis sowie der Tarifstufe für den Kurzstreckenpauschaltarif gibt es eine Vereinfachung bei den Zuschlägen. Neu ist auch, dass die Summe sämtlicher anlässlich einer Fahrt zu erhebender Zuschläge die Höhe von 13,00 Euro nicht übersteigen bzw. nicht berechnet werden darf. Nun wird es im Alltag wohl sehr selten vorkommen, dass man auf mehr als 13,- Euro kommt, aber immerhin hat der Gesetzgeber damit eine Obergrenze gesetzt.

Die „Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr“ steht auf unserer Seite „Recht und Gesetz“ zum Download bereit. Die Abschrift muss im Taxi mitgeführt und auf Verlangen dem Kunden zum Nachlesen vorgelegt werden. Ferner müssen auch die Tarifaufkleber an der hinteren, linken Scheibe erneuert werden. Eine Umprogrammierung der Taxameter ist für die meisten Modelle ab sofort bzw. in den kommenden Tagen vorab möglich.

 

Der Anfang des Jahres eingeführte Mindestlohn, von dem auch das Taxigewerbe in Berlin betroffen ist, hat den Senat auf seiner heutigen Sitzung dazu veranlasst, den Berliner Taxitarif anzuheben. Sowohl der Grundpreis als auch die Kilometerpreise werden erhöht.

  • Grundpreis von bisher 3,40 Euro auf 3,90 Euro
  • die ersten 7 Kilometer von bisher 1,79 Euro auf 2,00 Euro
  • jeder weitere Kilometer von bisher 1,28 Euro auf 1,50 Euro

Die Wartezeit erhöht sich von 25,- Euro um 5,- Euro auf 30,- Euro. Somit kostet das wartende Taxi statt bisher knapp 0,42 Euro zukünftig 0,50 Euro pro Minute. Nach wie vor beginnt die Wartezeit erst ab der Vollendung einer Minute.

Eine weitere Änderung betrifft die Zuschläge bei der Nutzung von Großraumtaxis. Bisher musste ab der 5. Person ein Zuschlag von 1,50 Euro pro Person gezahlt werden. Zukünftig werden pauschal 5,- erhoben, wenn mehr als vier Personen ein Großraumtaxi nutzen möchten. Bei acht Fahrgästen verringert sich somit der Zuschlag von bisher 6,- Euro um einen Euro.

Der neue Berliner Taxi-Tarif muss erst noch im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden. Erst dann wird auch verbindlich bekannt sein ab wann der neue Taxitarif gültig ist.