Beiträge

Bereits am 24. Juni 2015 hatte das Verwaltungsgericht Berlin beschlossen, dass die bargeldlose Zahlung mit üblichen Kreditkarten und/oder Debitkarten möglich in einem Taxi sein muss. Nun hat das  nächsthöhere Gericht, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG 1 S 76.15) beschlossen, dass gegen die erlassene Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr keine Bedenken beste­hen. Ferner greift die Verordnung nach Meinung des Gerichts auch nicht un­ver­hält­nis­mäßig in die Berufs­frei­heit der Taxi­unter­neh­mer ein.