Ende Oktober wurde vom Senat beschlossen, den Zuschlag für die Zahlung mit Debit- oder Kreditkarte im Taxi auch per Verordnung abzuschaffen. Nun wurde die entsprechende Änderungsverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht. Diese Verordnung tritt am 14. Tag ab Verkündung in Kraft. Dabei wurde der Buchstabe b) des § 5 von „bei bargeldloser Zahlung“ auf „bei Zahlung unter Inanspruchnahme des Gutschein- oder Rechnungssystems der Taxizentralen“ geändert. Bei Coupons etc. muss der bisherige Zuschlag von 1,50 Euro also weiterhin berechnet werden. Alle anderen Formen der bargeldlosen Zahlung sind in zwei Wochen zuschlagsfrei. Auf der Seite „Recht und Gesetz“ steht der Verordnungstext zum Download und Ausdrucken zur Verfügung.
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Bereits am 24. Juni 2015 hatte das Verwaltungsgericht Berlin beschlossen, dass die bargeldlose Zahlung mit üblichen Kreditkarten und/oder Debitkarten möglich in einem Taxi sein muss. Nun hat das nächsthöhere Gericht, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG 1 S 76.15) beschlossen, dass gegen die erlassene Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr keine Bedenken bestehen. Ferner greift die Verordnung nach Meinung des Gerichts auch nicht unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit der Taxiunternehmer ein.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat am heutigen Tage beschlossen (VG 11 L 213.15 , VG 11 L 216.15), dass die bargeldlose Zahlung mit üblichen Kreditkarten und/oder Debitkarten möglich sein muss. Mit der Siebenten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte wurde verpflichtend geregelt, dass der Kunde mit „im Geschäftsverkehr üblichen“ Kreditkarten und Debitkarten im Taxi bezahlen kann und diese Zahlungsmittel akzeptiert werden müssen (Details dazu auf unserer Seite Recht und Gesetz sowie im vorherigen Artikel).
Gegen diese Verordnung sind zwei Berliner Taxiunternehmer vor Gericht gezogen. Dieses hat nun die Eilanträge zurückgewiesen. Die finanziellen Belastungen für den Taxiunternehmer halten sich nach Ansicht des Gerichts im Rahmen, da die Taxiunternehmen einen Zuschlag von 1,50 Euro bei bargeldloser Zahlung erheben dürfen und die notwendigen Geräte für unter 20,- Euro im Monat gemietet werden können. Ferner diene die Verordnung dem Gemeinwohl und verstoße auch nicht gegen „höherrangiges Recht“. Es bleibt nun abzuwarten, ob gegen diese Beschlüsse nun Beschwerden eingelegt wird und sich das Oberverwaltungsgericht mit dem Thema befassen muss.
Vor vier Tagen ist die Annahmepflicht für Kreditkarten (und Debitkarten) in Berliner Taxis in Kraft getreten. Nun soll durch eine Berliner Taxifahrerin am Verwaltungsgericht Berlin ein Eilantrag gegen die entsprechende Änderungsverordnung eingereicht worden sein. Als Begründung sollen „unzumutbare“ Anschaffungskosten für die notwendigen Abrechnungssysteme angeführt worden sein. Die Änderungsverordnung war am 13.01.2015 beschlossen und vorgestellt worden. Enthalten ist ein Passus, der eine dreimonatige Frist für das Inkrafttreten beinhaltet. Anfang Februar 2015 wurde diese im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht. Entsprechende Abrechnungssysteme sind in allen Preisklassen verfügbar, so dass man gespannt sein darf, ob das Verwaltungsgericht dieser Argumentation folgen wird.
Am 08. Mai ist die Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr in Kraft getreten. Damit ist die Akzeptanz von „im Geschäftsverkehr üblichen“ Kreditkarten und Debitkarten im Taxi verpflichtend geregelt. In jedem Taxi müssen mindestens drei dieser Zahlungsarten angenommen werden können. Für den Taxikunden in Berlin sollte es mit dem heutigen Tag noch einfacher sein, die Taxifahrt mit der EC- oder Kreditkarte begleichen zu können.
Weitere Einzelheiten zu diesem Thema haben wir auf der Seite Bargeldlose Zahlung im Taxi für Sie zusammengetragen.
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