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Das Landgericht Frankfurt a.M. hat heute ein Urteil verkündet, dass es mytaxi verbietet, einen Preisnachlass mittels Gutschrift/Gutschein auf Fahrpreise zu geben, wenn die Taxifahrt innerhalb des „Geltungsbereichs der amtlich festgesetzten Tarife“ durchgeführt wird (Az. 3″06 O 72/15). Das LG Frankfurt sieht darin eine „unlautere geschäftliche Handlung“ im Sinne des UWG und PBefG. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und kann durch Berufung angefochten werden.

Heute hat der Prozess gegen den Taxifahrer T. am Amtsgericht Tiergarten begonnen. Der Taxifahrer muss sich wegen mehrfachen Betrugs verantworten. Angesetzt sind vier Verhandlungstage. Mehrfach soll der Taxifahrer Berlin-Touristen und Ortsunkundige durch stark überhöhte Fahrpreise geschädigt haben. Teilweise wurden mehrere Hundert Euro für eine Taxifahrt gefordert und gezahlt.

Da die meisten Geschädigten ihren Wohnsitz im Ausland haben, werden die Kosten für die Anreise der Zeugen wohl erheblich ausfallen. Im Falle einer Verurteilung wären diese Kosten ebenfalls vom Verurteilten zu tragen.

Die intensiven Ermittlungsarbeiten scheinen nun also erfolgreich gewesen zu sein. Wir bedanken uns im Namen der ehrlichen Taxifahrer und Taxifahrerinnen Berlins bei allen, die bei der Ermittlung und Aufklärung mitgewirkt haben, für ihre Arbeit.