In der zweiten Gesprächsrunde des Mobilitätsgesprächs „Sauber. Modern. Leistungsfähig. Zukunft der Berliner Mobilität“ haben die Teilnehmer aus Berliner Politik und Wirtschaft ein Paket, bestehend aus zehn Sofortmaßnahmen beschlossen. Ein wesentlicher Punkt betrifft auch das Berliner Taxigewerbe. Das Land Berlin wird ein Förderprogramm für Berliner Taxis auflegen. Dieses ist bis Ende Juni 2018 befristet. 5 Millionen Euro stehen zur Verfügung.
Ab dem 01.03.2018 kann die Landesförderung bei der Investitionsbank Berlin (IBB) beantragt werden. Voraussetzung ist der Nachweis über die Verschrottung eines Diesel-Taxis der Klassen Euro 0 bis Euro V und der Nachweis über den Erwerb (inklusive Leasing) eines erstzugelassenen „Hybridelektro-Taxis“. Pro neuem „Benzin-Hybrid-Taxi“ erhält das antragstellende Taxiunternehmen eine Förderung von 2.500,- Euro.
Voraussichtlich ab dem 01.07.2018 wird es daran anknüpfend ein weitergehendes Förderprogramm zur „Elektrifizierung von gewerblichen Flotten“ geben, welches dann neben dem Taxigewerbe auch den Pflege- und Sozialdiensten, Handwerksbetrieben und Lieferfirmen zur Verfügung steht.
Desweiteren wurden unter anderem Maßnahmen in besonders durch Schadstoffe belastete Gebieten beschlossen. Dazu gehört neben der konsequenteren Ahndung von „Zweite-Reihe-Parkern“ auch die Einführung von Tempo 30 auf fünf besonders belasteten Hauptverkehrsstraßen.