Das Landgericht Berlin hat die Entscheidungsgründe für das Urteil vom 11.04.2014 veröffentlicht. Das PDF ist auf den Seiten des Landgericht Berlins abrufbar.
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20140422.1710.396522.html
Neues und Wissenswertes aus der Hauptstadt.
Das Landgericht Berlin hat die Entscheidungsgründe für das Urteil vom 11.04.2014 veröffentlicht. Das PDF ist auf den Seiten des Landgericht Berlins abrufbar.
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20140422.1710.396522.html
Immer mehr Unternehmen und App-Anbieter entdecken die gewerbliche Personenbeförderung als Geschäftsfeld.
Nun möchte auch der amerikanische Anbieter Uber in Deutschland starten. Bestellt wird über eine App, die den potentiellen Kunden mit dem „nächst-verfügbaren“ Fahrer verbindet. Nun darf man sich durchaus die Frage stellen, wer denn dieser Fahrer ist. Uber selbst verweist auf seiner Seite darauf, dass man selbst „kein Personenbeförderungs-Dienstleister“ sei. An anderer Stelle schreibt Uber wiederum „Uber beschäftigt Fahrer mit Leidenschaft für die Branche…“. Ferner wird versichert, dass jeder Fahrer „…alle örtlichen Vorschriften“ erfüllt.
Um sich als Fahrer bewerben zu können, sind lediglich ein Mindestalter von 21 Jahren, ein Führerschein und ein einwandfreies Führungszeugnis erforderlich. Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung, kurz P-Schein, scheint nicht erforderlich zu sein. Befördern darf demnach jeder, der erfolgreich nach den Kriterien von Uber überprüft wurde und über ein eigenes Auto verfügt.
Da stellt sich die Frage, ob diese Dienstleistung mit deutschem Recht konform ist. Immerhin besagt das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bereits im §1, dass jede Form der Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen dem PBefG unterliegt, wenn diese entgeltlich oder geschäftsmäßig durchgeführt werden und wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt übersteigt. Davon kann man ausgehen. Immerhin möchte eigentlich jeder, der fremde Personen durch die Stadt befördert, einen kleinen Gewinn erzielen.
Sicher werden diese Fragen in naher Zukunft geklärt werden müssen. Nimmt ein bereits konzessionierter Mietwagenbetrieb Aufträge über solche Plattformen entgegen, wäre dieses nach derzeitigem Stand rechtskonform. Wer allerdings ganz privat mit seinem eigenen Auto mal Chauffeur „spielen“ möchte, könnte sich auf dünnes Eis begeben.
Abschließend sei angemerkt, dass es natürlich auch interessant wäre, wie es zum Beispiel mit einer Quittung für die Fahrt und dem Vorsteuerabzug ausschaut. Im Taxi ist die Quittung für den Kunden selbstverständlich.
Die Firma RocVin, die bisher im Auftrag des Deutschen Bundestags die Fahrbereitschaft verstärkte und es somit den Abgeordneten ermöglichte, mit Limousinen innerhalb Berlins von A nach B zu befördert zu werden, hat das Insolvenzverfahren beantragt. Inwiefern nun die vertraglich vereinbarten Pflichten weiterhin erfüllt werden können, scheint noch nicht abschließend geklärt. Durchaus kann es aber nun dazu kommen, dass die MdB öfters mit dem Taxi durch Berlin fahren müssen bzw. dürfen.
Die Berliner Top-Adresse für Liebhaber von Oldtimern und klassischen Fahrzeugen hat ab sofort einen neuen Namen. Aus dem bekannten Meilenwerk in der Wiebestr. (Moabit) wird ab sofort die Classic Remise Berlin. Ansonsten ändert sich allerdings nichts. Es bleibt weiterhin ein Ort für Fans der automobilen Geschichte.
Taxifahrer/-innen brauchen sich also nur den neuen Namen merken:
Classic Remise Berlin
Wiebestr. 36-37 (Hofeinfahrt)
10553 Berlin
Der Haupteingang befindet sich in der Sickingenstr. 60.
Es zeichnete sich in den vergangenen Tagen bereits ab. Reisende, die kurz nach dem 03.06.2012 bereits vom neuen Flughafen BER in den Urlaub starten wollten, erhielten von den Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften entsprechende Mitteilungen, dass der gebuchte Flug statt von BER voraussichtlich vom bisherigen Flughafen Tegel abheben würde. Heute Vormittag berichteten bereits die ersten Medien über den verschobenen Eröffnungstag. Mit der heutigen Pressekonferenz um 13 Uhr wurde von der Berliner Flughafengesellschaft bestätigt, dass der Airport nicht wie geplant am Sonntag, dem 03. Juni 2012 seinen Betrieb aufnehmen wird.
Die Verantwortlichen gehen davon aus, dass sich die Eröffnung nur um ein paar Wochen verschieben wird. Klaus Wowereit erwartet, dass der Flughafen BER spätestens nach den Sommerferien in der zweiten August-Hälfte eröffnet wird. International wurden von zahlreichen Airlines bereits die Flugpläne für das ursprünglich geplante Datum angepasst. Erneute Änderungen werden unvermeidbar sein.
Grund für die Verspätung des Eröffnungstermins sind wohl Probleme beim Brandschutz und den dazugehörigen Abnahmen. Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck machte seinem Unmut Luft und beruhigte zugleich die Berliner und Brandenburger Bevölkerung, dass jeder seine geplanten Flugreisen antreten kann.
Die geplanten Publikumstage am 12. und 13. Mai 2012 sollen trotzdem stattfinden. Inwiefern das Taxigewerbe Berlins und Brandenburgs von der Verzögerung betroffen ist, lässt sich am heutigen Tage noch nicht absehen. In Berlin ist bisher noch kein Taxi-Tarif verabschiedet worden, der der Vereinbarung zwischen Berlin und Brandenburg entspricht. Demnach sollten die Taxameter der Berliner Taxen mit einem zusätzlichen Tarif ausgestattet werden.
Taxi in Berlin – das Taxi-Portal für Berlin ist für alle Taxifahrer, Taxiunternehmer und alle anderen, die mit dem Taxigewerbe vertraut sind, die Anlaufadresse in Berlin.
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