In der heutigen Senatssitzung wurde beschlossen, die Beförderungsentgelte im Berliner Taxenverkehr moderat anzuheben. Der Grundpreis (Einschaltgebühr) steigt um 0,20 Euro von 3,20 Euro auf 3,40 Euro. Die ersten sieben Kilometer im Taxi kosten zukünftig 1,79 Euro (bisher: 1,65 Euro). Alle anderen Bestandteile des Berliner Taxitarifs bleiben unverändert. Somit liegt der Tarif für Taxis in Berlin im Vergleich zu anderen bundesdeutschen Großstädten und Landkreisen immer noch im Mittelfeld.

Die Änderung des Taxitarifs tritt zwei Wochen nach Verkündung im Berliner Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Die Taxameter sind spätestens am 15. Tag nach Inkrafttreten des Tarifs umzustellen.

Wie man den einschlägigen Quellen entnehmen kann, scheint MyTaxi dazu übergehen zu wollen, Taxifahrten zukünftig quasi zu „versteigern“. Anstatt einer bisherigen Pauschale pro Auftrag soll es dem Taxifahrer überlassen werden, zwischen 3 und 30 Prozent des Fahrpreises zu „bieten“. Bekommt er den Zuschlag, wird der zuvor angegebene Prozentwert fällig. Bei einer 40,- Euro-Tour und gebotenen 15% wären das 6,- Euro.

Irgendwie klingt das in manchen Ohren alles nicht mehr so „taxifreundlich“. Aufträge mit mehreren Euro anstatt mit einigen Cent bezahlen. Das ist der Tenor, der derzeit durch die Taxi-Foren zieht und auch die Gespräche an den Halteplätzen haben eher einen kritischen Unterton.

Man wird beobachten müssen, wie sich dieses Bezahlmodell etabliert. So groß die Euphorie bei einigen Taxifahrern anfangs war, so schnell scheint die Stimmungslage momentan umzuschwenken. Klar ist, dass auch ein Unternehmen wie MyTaxi Gewinne erwirtschaften möchte. Das es aber scheinbar egal ist, um welchen Preis das geschieht, verärgert viele. Auch wenn natürlich mit Rechenmodellen geworben wird, bei denen z.B. bei einer Taxifahrt für 10,- Euro und 3% lediglich 0,30 Euro zu zahlen wären, so darf man als erfahrener Taxifahrer wohl davon ausgehen, dass das zukünftig die Ausnahme sein könnte.

Bei der Gelegenheit sei zu erwähnen, dass es durchaus Kunden gibt, die ihr Taxi ebenfalls über eine App bestellen und wo der Fahrer den Auftrag nicht mühsam und teuer ersteigern muss. Dort ist der Auftrag im Monatsbeitrag enthalten. Die von zahlreichen Taxizentralen unterstützte App taxi.eu wäre so eine Alternative.

Update:

Das prozentuale Maximum soll nun also zukünftig bei 15% anstatt bei den ursprünglichen 30% liegen.

Heute hat der Prozess gegen den Taxifahrer T. am Amtsgericht Tiergarten begonnen. Der Taxifahrer muss sich wegen mehrfachen Betrugs verantworten. Angesetzt sind vier Verhandlungstage. Mehrfach soll der Taxifahrer Berlin-Touristen und Ortsunkundige durch stark überhöhte Fahrpreise geschädigt haben. Teilweise wurden mehrere Hundert Euro für eine Taxifahrt gefordert und gezahlt.

Da die meisten Geschädigten ihren Wohnsitz im Ausland haben, werden die Kosten für die Anreise der Zeugen wohl erheblich ausfallen. Im Falle einer Verurteilung wären diese Kosten ebenfalls vom Verurteilten zu tragen.

Die intensiven Ermittlungsarbeiten scheinen nun also erfolgreich gewesen zu sein. Wir bedanken uns im Namen der ehrlichen Taxifahrer und Taxifahrerinnen Berlins bei allen, die bei der Ermittlung und Aufklärung mitgewirkt haben, für ihre Arbeit.